Polyluma

Vieles, was heute aus einem 3D-Drucker kommt, wirkt immer noch eher hypertechnisch. Der Berliner Designer und Programmierer Johannes Schacht hat es dagegen geschafft, einfache Prinzipien der Natur und komplexe technologische Innovationen harmonisch in Einklang zu bringen. Sein Label Polyluma bietet natürliche Designleuchten, die auf höchst schöpferische Weise sowohl mit Handwerk als auch modernster Technik aus biobasierten Materialien gefertigt werden.

Fast wie dreidimensionale Schneeflocken schweben sie im Raum, ob einzeln oder in lockeren Kompositionen und Clustern mit bis zu 7 Leuchten. Durch ihre perfekt abgestimmte Ästhetik ziehen sie unweigerlich die gesamte Aufmerksamkeit auf sich, ohne dabei exzentrisch zu wirken. „Unsere Leuchten lassen sich mit musikalischen Harmonien vergleichen, bei denen einzelne Töne im Zusammenklang das besondere ästhetische Erleben ausmachen“, erklärt Johannes Schacht, Entwickler und Gründer von Polyluma.

Ganz anders als das, was man bisher aus additiven Druckverfahren gewöhnt ist, überzeugen die Leuchten vor allem im Material auf Basis nachwachsender Rohstoffe wie Maisstärke, Papier und Mineralien. Dadurch wird eine natürlich schöne Haptik und Optik erreicht mit derzeit drei Varianten: sanft-mattes Weiß, hell-warmes Naturbeige und Holz mit deutlich sichtbaren Holzfasern. Diese sind zudem äußerst leicht, robust und gut lichtdurchlässig, so dass die Polyluma Leuchte sanft und gleichmäßig den Raum erhellt. Im lockeren Arrangement wie bei „Random 7“ kommt eine beeindruckende Ästhetik mit 2 Metern Gesamtlänge dazu, wobei jeder Schirm einen Durchmesser von 20 Zentimetern hat.

Live erfahrbar sind die handgefertigten Leuchten von Polyluma im Berliner Showroom in der Torstraße 140 in Berlin Mitte. Interessierte können sich auch online unter www.polyluma.com jederzeit ein Materialmuster bestellen oder direkt eine Leuchte ordern. Je nach Konfigurierung liegt der Preis zwischen 210 Euro und 1.395 Euro. Ganz ohne Risiko: Polyluma gewährt trotz der hohen Individualisierung ein Rückgaberecht von 14 Tagen. Davon wird jedoch so gut wie nie Gebrauch gemacht.

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